Wichtige Information:
Die ESF-Fachkursfoerderung ist nur noch für Kurse des laufenden Semesters 12A möglich.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten Kurse in der beruflichen Bildung bis zu 50 % ermäßigt, wenn sie zu den nachfolgenden Zielgruppen gehören:
- Beschäftigte, die in rechtlich selbständigen kleinen und mittleren Unternehmen tätig sind, wobei entweder der Beschäftigungsort oder der Wohnort der Teilnehmenden in Baden-Württemberg liegen muss.
- Unternehmerinnen und Unternehmer, Freiberufler sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer in Baden-Württemberg
- Gründungswillige, die in Baden-Württemberg wohnhaft sind
- Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, die in Baden-Württemberg wohnhaft sind
- Ausbilderinnen und Ausbilder in überbetrieblichen beruflichen Bildungszentren der Wirtschaft, wobei entweder der Beschäftigungsort oder der Wohnort der Teilnehmenden in Baden-Württemberg liegen muss
Nicht förderungsfähig sind:
- Beschäftigte von Bund, Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften sowie Teilnehmende über 64 Jahre
Es gelten für verschiedene Altersgruppen folgende Fördersätze:
bis 50 Jahre 30%
ab 50 Jahre 50%
Unser Kursangebot (außer Wirtschaftsenglisch im Programmheft) ist mit folgenden Logos gekennzeichnet:
im Programmheft bzw. Zusatz (ESF) im Kurstitel auf unserer Homepage
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Dieses Kursangebot wird unterstützt durch das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.
NEU!
Ab sofort beantragen Sie die ESF-Fachkursförderung ganz einfach über unser neues Online Tool. Dies erleichtert Ihnen das Ausfüllen und uns das Weiterbearbeiten.
Hier geht’s zur Beantragung der ESF-Fachkursförderung.
Wichtig:
Die Anträge müssen spätestens eine Woche nach Kursbeginn bei uns eingegangen sein. Zu spät eingegangene Anträge können wir leider nicht berücksichtigen.
Für die telefonische Beratung stehen Ihnen gerne zur Verfügung:
- Für EDV und kaufmännische Seminare: Herr Friedrich W. Bauer unter 07141 144-1672
- Für Wirtschaftsenglischkurse: Frau Monika Kubicki unter 07141 144-1674
Die Kursgebühr wird um den jeweils gültigen Förderbetrag vermindert. Sollte der Teilnehmerantrag durch die L-Bank nicht genehmigt werden, wird der Differenzbetrag zur vollen Kursgebühr den Teilnehmenden nachberechnet.