Nutzen Sie das Bildungszeitgesetz in Baden-Württemberg!

Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz in Kraft getreten. Bildungszeit kann 2015 für berufliche und politische Weiterbildung genommen werden, ab 2016 auch für die Qualifizierung zum und im Ehrenamt. Die meisten Beschäftigten in Baden-Württemberg haben einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Während der Bildungszeit wird das Arbeitsentgelt weiter gezahlt.

Wer unter welchen Bedingungen Bildungszeit nehmen kann, ist im Gesetz im Detail geregelt - bitte lesen Sie dort nach, was für Sie persönlich zutrifft.

Unter www.bildungszeitgesetz.de finden Sie alle Informationen zur Bildungszeit.


Eine Aufstellung aller Kurse der Volkshochschulen in Baden-Württemberg, die für Bildungszeit in Frage kommen, finden Sie unter
http://www.vhs-bw.de/kurssuche/bildungszeit


Für Firmen empfehlen wir eine Kombination der Bildungszeit mit unserer maßgeschneiderten und äußerst zielorientierten Individualschulungen. Dann wird die Freistellung der Mitarbeitenden gleichzeitig zu wertvoller Personalentwicklung.

Für weitere Informationen und Beratung stehen wir gerne zur Verfügung.


Vielen Dank!