Nutzen Sie das Bildungszeitgesetz in Baden-Württemberg!

Bild von Menschen in einem Kursraum

Bildungszeit kann für berufliche und politische Weiterbildung sowie für die Qualifizierung zum und im Ehrenamt genommen werden. Die meisten Beschäftigten in Baden-Württemberg haben einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Während der Bildungszeit wird das Arbeitsentgelt weiter gezahlt.

 

Wer unter welchen Bedingungen Bildungszeit nehmen kann, ist im Gesetz im Detail geregelt - bitte lesen Sie dort nach, was für Sie persönlich zutrifft.

 

Auf den Websites der Regierungspräsidien BW finden Sie alle Informationen zur Bildungszeit.

 

Für Firmen empfehlen wir eine Kombination der Bildungszeit mit unserer maßgeschneiderten und zielorientierten Individualschulungen. Dann wird die Freistellung der Mitarbeitenden gleichzeitig zu wertvoller Personalentwicklung.

Für weitere Informationen und Beratung stehen wir gerne zur Verfügung.