Kursnummer: 22B503024
Schritt für Schritt an den Computer und ins Internet - Windows 10 - ESF
auch inklusiv
Sie verwenden den Computer noch wenig und brauchen eine systematische Einführung?
Geklärt werden die Begriffe Browser, Word, Windows, Betriebssystem und ihre Funktion. Sie machen erste Schritte im Internet, geben Internetadressen ein und suchen gezielt. Sie schreiben im Schreibprogramm Word, lernen auszudrucken und speichern. Wir klären, was Ordner und Dateien sind. Sie bekommen ein Bild von den vielfältigen Einsatzmöglichkeiten des Computers. (maximal 8 Personen).
Dieser Kurs ist in besonders moderatem Lerntempo und daher auch für Personen mit Behinderung geeignet.
kurstermine
- Mo, 12.09.2022, 18:00 - 19:30 Uhr, Marbach am Neckar, Volkshochschule, Raum 5
- Mo, 19.09.2022, 18:00 - 19:30 Uhr, Marbach am Neckar, Volkshochschule, Raum 5
- Mo, 26.09.2022, 18:00 - 19:30 Uhr, Marbach am Neckar, Volkshochschule, Raum 5
- Mo, 10.10.2022, 18:00 - 19:30 Uhr, Marbach am Neckar, Volkshochschule, Raum 5
- Mo, 17.10.2022, 18:00 - 19:30 Uhr, Marbach am Neckar, Volkshochschule, Raum 5
- Mo, 24.10.2022, 18:00 - 19:30 Uhr, Marbach am Neckar, Volkshochschule, Raum 5
kursort

Marbach am Neckar, Volkshochschule
Strohgasse 7
71672 Marbach am Neckar
Parkmöglichkeiten:für Gehbehinderte: barrierefrei in den Räumen 1,3,4 und 5. Raum 2 im 3. OG ist nur über eine Wendeltreppe erreichbar. örtliche Gastronomie: in unmittelbarer Nähe
Weitere Informationen:
Parkhaus Grabenstraße
Beginn 12.09.2022, 18:00 - 19:30 Uhr
Kursnummer | 22B503024 |
Dozentin/Dozent | Adriane Haußmann |
Zeitraum/Dauer | 6x, 12.09.2022 |
Ort | vhs, Strohgasse 7, Raum 5, 1. OG |
Gebühr | 104,00 € |
Erm. Gebühr | 86,00 € |
Gebührendetails | ab 6 Personen (€ 86 ermäßigt) € 104 ab 8 Personen (€ 69 ermäßigt) € 82 |
Status | Der Kurs ist noch frei |
ESF Förderung | Information |
Wichtige Information zur Europäischen Sozialfonds (ESF) -Fachkursförderung Dieser Kurs wird nach den Richtlinien des Förderprogramms Fachkurse gefördert:. Zuschuss auf die Teilnahmegebühr in Höhe von 30 % bzw. in Höhe von 50 % für Teilnehmende, die das 50. Lebensjahr vollendet haben. Bitte beachten Sie die Voraussetzungen für eine Förderung, sowie die weiteren Informationen unter Link. |