Ab dem 01.03.2023: Aufhebung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg

Nach der Aufhebung der Corona-Verordnung des Landes Anfang März entfallen mit Ablauf des 07.04.2023 auch die verbliebenen Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes.

Im gesamten Kursbetrieb der Schiller-vhs ist kein Nachweis mehr erforderlich. Ebenfalls entfällt die Maskenpflicht in Innenräumen sowie im Freien für die Teilnehmenden und Kursleitungen.

Selbstverständlich ist es allen Teilnehmenden sowie Kursleitenden auch weiterhin gestattet, eine solche zu tragen. 

Hier finden Sie den Hygieneplan  der Schiller-vhs. 

 

Wichtige Links:  

Hier finden Sie aktuelle Informationen zum Corona-Virus in Baden-Württemberg und Deutschland:

Aktuelle Infos zu Corona: Baden-Württemberg.de (baden-wuerttemberg.de)