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Kursnummer: 26B530606B
Interkulturelle Kommunikation: Einander verstehen
Workshop
Was macht die Verständigung im beruflichen Umfeld über Kulturgrenzen hinweg so schwer? Wir gehen den Schlüsselaspekten interkultureller Kommunikation auf den Grund – mit Blick auf den Arbeitsalltag in Betrieben, Vereinen oder Verwaltung und bleiben dabei ganz nah an der Praxis. Besonders bereichernd wäre es, wenn sich Menschen mit verschiedenen kulturellen Hintergründen in diesem Kurs begegnen und gemeinsam reflektieren würden, wie gute Zusammenarbeit gelingen kann.
Dies ist ein Angebot, bei dem die Teilnehmenden individuelles Feedback erhalten.
kurstermine
- Fr, 22.01.2027, 18:00 - 20:15 Uhr, Bietigheim-Bissingen, vhs im Schloss, Raum 431
- Fr, 29.01.2027, 18:00 - 20:15 Uhr, Bietigheim-Bissingen, vhs im Schloss, Raum 431
- Fr, 05.02.2027, 18:00 - 20:15 Uhr, Bietigheim-Bissingen, vhs im Schloss, Raum 431
kursort
Bietigheim-Bissingen, vhs im Schloss
Hauptstraße 79
74321 Bietigheim-Bissingen
Parkmöglichkeiten:für Gehbehinderte: Barrierefreiheit, 2 Aufzüge: Ein Aufzug beim Haupteingang Hauptstraße 79, bis Ebene 4. Ein weiterer Aufzug beim Eingang Hauptstraße 81, Schlossinnenhof bis Ebene 3. örtliche Gastronomie: zu Fuß erreichbar VHS im Schloss befindet sich in der oberen Fußgängerzone im ehemaligen Finanzamt, Eingang oberhalb des Restaurants "Rossknecht". Die VHS verfügt über ein eigenes Büro im Schloss (3. OG)
Beginn 22.01.2027, 18:00 - 20:15 Uhr
| Kursnummer | 26B530606B |
| Dozentin/Dozent | Dr. Hanna-Maria Schmalenbach |
| Zeitraum/Dauer | 3x, 22.01.2027 |
| Ort | vhs im Schloss, Hauptstraße 79, Raum 431 |
| Gebühr | 71,00 € |
| Erm. Gebühr | 54,00 € |
| Status | Der Kurs ist noch frei |
| ESF Förderung | Information |
| Hinweise | Wichtiger Hinweis (nur falls Sie einen ESF-Antrag gestellt haben!) Für die ESF-geförderten Kurse gilt die Vorgabe des Fördergebers, dass die Reduzierung der Kursgebühr nur gewährt werden kann, wenn die Lernziele durch die Teilnehmenden erreicht werden. Dies setzt eine regelmäßige Teilnahme des Kurses voraus. Wenn die Teilnehmenden mehr als 30 Prozent der Zeit im Kurs fehlen - unabhängig davon, ob wegen Krankheit oder aus anderen wichtigen Gründen – können sie die Lernziele nicht erreichen. In diesem Falle erstattet die für die Auszahlung der Zuschüsse zuständige Stelle (die L-Bank) die Förderbeträge der Schiller-vhs nicht. Daher müssen wir Sie ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass Sie mind. 70% der Kursdauer anwesend sein müssen. |



