Was ist die Bildungsprämie?


Die Bildungsprämie ist ein aus drei Komponenten bestehendes Finanzierungsmodell der Bundesregierung zur Förderung individueller, beruflicher Weiterbildung. Ins Leben gerufen wurde das Modell vor dem Hintergrund einer sich wandelnden Gesellschaft und Wirtschaft: Immer mehr Menschen machen die Erfahrung, dass eine einmal erreichte Qualifikation nicht mehr ausreicht, um die Anforderungen des Erwerbslebens dauerhaft meistern zu können. Das lebenslange Lernen ist inzwischen zu einer wesentlichen politischen und gesellschaftlichen Herausforderung in Deutschland geworden. Im internationalen Vergleich betrachtet ist die Weiterbildungs-Quote in Deutschland verbesserungsfähig. An dieser Stelle setzt die Bildungsprämie an, indem sie Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung durch staatliche Zuschüsse und Finanzierungsmöglichkeiten unterstützt.

Die drei Komponenten der Bildungsprämie:

 

      1. Der Prämiengutschein
      Durch den Prämiengutschein beteiligt sich die Bundesregierung direkt an den anfallenden Kosten einer beruflichen Bildungsmaßnahme. Maximal 500 € können Erwerbstätige erhalten, wenn mindestens die gleiche Summe als Eigenanteil eingebracht wird. Voraussetzung ist jedoch, dass das zu versteuernde Jahreseinkommen bei Alleinstehenden 25.600 € und bei gemeinsam Veranlagten 51.200 € nicht übersteigt.


      2. Der Spargutschein
      Hinter dem Spargutschein verbirgt sich die zweite Komponente der Bildungsprämie: das Weiterbildungssparen. Zur Finanzierung beruflicher Weiterbildung wird mit dem Ver-mögensbildungsgesetz (VermBG) eine Entnahme von Guthaben aus vermögensbildenden Anlagen erlaubt – auch vor Ablauf der Sperrfrist. Der Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage geht dabei nicht verloren. Das Guthaben kann aus dem eigenen Ansparguthaben oder aus dem des Ehegatten entnommen werden. Für den Spargutschein gelten keine Einkommenshöchstgrenzen. Die finanziellen Details klären Sie nach Erhalt des Spargutscheins mit Ihrem Finanzinstitut.

      Sowohl für den Prämiengutschein als auch für den Spargutschein gilt:


      Sie werden pro Kalenderjahr einmalig nach einer kostenlosen Weiterbildungsberatung in ausgewählten Beratungsstellen ausgegeben. Für den Kreis Ludwigsburg sind die Schiller-Volkshochschule Kreis Ludwigsburg und die Volkshochschule Stadt Ludwigsburg gemeinsames Beratungszentrum rund um das Thema „Bildungsprämie“.


      3. Das Weiterbildungsdarlehen
      Hier wird ein Darlehen zu günstigen Konditionen und ohne individuelle Bonitätsprüfung zur Verfügung gestellt. Dieses Darlehen ist auch zur Deckung von kostenintensiveren Weiterbildungsmaßnahmen geeignet. Es kann auch bei höheren Einkommen in Anspruch genommen werden.
      Diese Komponente der Bildungsprämie ist bislang noch nicht eingeführt, soll aber im Laufe des Jahres 2010 folgen.

 

Sie haben Interesse am Prämiengutschein oder am Spargutschein?

Sie möchten erfahren, ob Sie prämienberechtigt sind und damit Anspruch auf die kostenlose Weiterbildungsberatung und den Erhalt der Gutscheine haben?



Die Vorgehensweise:


Zunächst ist es notwendig zu überprüfen, ob Sie die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Kriterien erfüllen. Es gibt zwei wesentliche Kriterien, die wir mit „a)“ und „b)“ gekennzeichnet haben.

- Zum Erhalt eines Prämiengutscheins müssen erfüllt sein: a) und b)
- Zum Erhalt eines Spargutscheins muss erfüllt sein: b)


Die Kriterien:

    a) Bei Alleinstehenden darf das zu versteuerndes Jahreseinkommen 25.600 €, bei gemeinsam Veranlagten 51.200 € nicht übersteigen.
    b) Es muss eine Erwerbstätigkeit vorliegen. Sie sind prämienberechtigt, wenn Sie unter eine der folgenden Gruppen fallen:
    • Angestellte
    • Selbstständige (Inhaber oder Teilhaber)
    • Geringfügig Beschäftigte
    • Beschäftigte in Mutterschutz oder Elternzeit
    • Berufsrückkehrer/innen
    • Beschäftigte mit „aufstockenden Leistungen“ nach SGB II
    • Mithelfende Familienangehörige von Selbstständigen (ohne Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung)

Sollten Sie in Sachen Prämienberechtigung Fragen und/oder konkreten Klärungsbedarf bezüglich Ihrer persönlichen Situation haben, so wenden Sie sich bitte an die

 

Hotline 0800-2623000 (kostenlos)

 

Sie erfüllen die Kriterien a) und/oder b) und sind somit prämienberechtigt?

Dann kommen Sie in eine unserer Geschäftsstellen zur kostenlosen, anbieterneutralen Prämienberatung. Diese Beratung ist Voraussetzung, um die Gutscheine zu erhalten.

Die beiden Gutscheine können bei Bedarf kombiniert werden, d. h. mit dem Prämiengutschein können die Kursgebühren reduziert werden und über den Spargutschein die restlichen Kosten der Weiterbildung finanziert werden.

Wichtig: Prämiengutscheine können nur für Weiterbildungsmaßnahmen eingelöst werden, für die Sie sich noch nicht angemeldet haben.
Die Beratungen erfolgen ausschließlich nach Terminvereinbarung.

Bitte stellen Sie unbedingt sicher, dass Sie zu Ihrem Termin folgende Unterlagen mitbringen:

  • Die unterschriebene Einwilligungserklärung nach § 4a Bundesdatenschutzgesetz
    Download PDF
  • Einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Pass, Führerschein)
  • Ihren Einkommensteuerbescheid des letzten oder vorletzten Kalenderjahres, eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NVB) oder eine Lohnbescheinigung des Arbeitgebers mit Selbstauskunft zum Einkommen
  • ggf. eine Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis

Die Beratungszeiten:

 

Stadt VHS LB

Montag: 7.00 – 12.00 Uhr

Dienstag: 15.00 – 18.00 Uhr

Mittwoch: 7.00 – 12.00 Uhr

 

Schiller-VHS Kreis LB

Mittwoch: 13.00 – 16.00 Uhr

Donnerstag: 16.00 – 19.00 Uhr

Freitag: 12.00 – 16.00 Uhr

 

Abhängig von der von Ihnen gewünschten Beratungszeit vereinbaren Sie bitte einen Termin bei der

 

Schiller-VHS Kreis Ludwigsburg
Hindenburgstr. 46, 71638 Ludwigsburg
Telefon 07141 144-1666

oder bei der

 

VHS Stadt Ludwigsburg
Arsenalstraße 2, 71638 Ludwigsburg
Telefon 07141 910-2438

 








Dieses Vorhaben wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union (ESF) gefördert.